Unsere Geschäftsbedingungen:

 

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war bereitgestellt worden ist.

 

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

 

Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung  des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen  (-20%).

 

Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den zuvor genannten errechneten Betrag zu zahlen.

 

Wir empfehlen den Abschluß eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sollten Sie wegen Unfall-, Krankheit oder Schaden an Eigentum Ihre Reise nach Staffelstein nicht antreten können oder vorzeitig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung einen Großteil der anfallenden Stornokosten.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

             

Reservierungen, nach telefonischer Vereinbarung bitte schriftlich!